05er gehen in die nächste Instanz
Mainz. Der Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und Anwar El Ghazi wird in die nächste Instanz gehen. Der Verein kündigte am Dienstagabend an, Berufung gegen das am Freitag Mainzer Arbeitsgericht erlassene Urteil einzulegen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
Das Gericht hatte die 05er verurteilt, dem wegen israelfeindlicher Instagram-Posts zunächst suspendierten, später begnadigten, dann aber fristlos gekündigten Spieler das Gehalt für die Monate November bis Juni zu zahlen. Inklusive einer im Februar fällig gewordenen „Sonderzahlung wegen Vertragstreue“ handelt es sich um 1,485 Millionen Euro plus Zinsen. Der am 3. November erfolgte Rauswurf sei unwirksam, weil der Kündigungsgrund länger als zwei Wochen zurückgelegen habe –diese Frist gelte es bei außerordentlichen Kündigungen einzuhalten.
„Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar“, sagt Johan-Michel Menke, der vom Klub beauftragte Arbeitsrechtler der Hamburger Wirtschaftskanzlei Heuking. „Wir haben dem Verein daher geraten in Berufung zu gehen.“
In einer Pressemitteilung der 05er heißt es zudem: „Bezüglich der aus dem Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts für den Verein ergehenden Konsequenzen für Zahlungen und Beschäftigung des Spielers befinden sich die Parteien im Austausch miteinander.“